• Geschlecht I

  • Apr 12 2024
  • Length: 40 mins
  • Podcast

  • Summary

  • Die Bundesregierung möchte die Selbstbestimmung von Menschen stärken, die sich nicht mit ihrem Geschlechtseintrag wohl fühlen. Dazu hat sie einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht: Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften. Über dieses Gesetz soll heute am 12.04.2024 im Bundestag abgestimmt werden. Damit sollen nun transidente Personen und Intersexuelle also Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, die biologisch nicht eindeutig zugeordnet werden können, rechtlich gleichgestellt werden. Denn anders als Intersexuelle, die nach einer Reform des Personenstandsrechts im Jahr 2018 unter Vorlage eines ärztlichen Attests ihren Personenstandseintrag ändern können – dabei dürfen sie seither auch die Kategorie divers wählen – müssen transidente Personen Verfahren durchlaufen, die sie als diskriminierend bewerten. Die Folgewirkungen dieses Gesetzes diskutierte unsere Referentin Dana Fennert am 19. März mit Frau Professorin Froese und der Bundestagsabgeordneten Susanne Hierl.
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